Nachhaltig vererben

Nachhaltig vererben

Wenn Sie keine Kinder oder Ihnen besonders nahestehende Verwandte haben, könnten Sie darüber nachdenken, nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen Gutes zu bewirken.

Gemeinnützige Organisationen bedenken


Viele Organisationen helfen Menschen in Not und Katastrophen, geben Waisenkindern ein Heim, kämpfen für Menschenrechte oder die Natur, unterstützen Jugendliche im Sport. Diese gemeinnützigen Organisationen leisten täglich wichtige Beiträge für soziale, kulturelle, gesundheitliche Zwecke oder fördern den Natur- und Tierschutz in Deutschland und anderen Ländern. Allen ist gemeinsam, dass sie auf finanzielle Unterstützung durch Spenden und Zuwendungen für ihr meist ehrenamtliches Engagement angewiesen sind.

Mit einem Testament können Sie diese Organisationen auf verschiedene Arten bedenken. Zum Beispiel mit einer Erbeinsetzung, Vermächtnissen, Auflagen oder auch einer eigenen Stiftung oder einer Zustiftung in eine bestehende Stiftung.

Oftmals ist es leider so, dass entfernte Verwandte erben, die den Erblasser gar nicht kannten oder kaum Kontakt zu ihm hatten. Oder es erbt einfach der Staat, weil der Erblasser keine Nachkommen oder Verwandte hatte.

Das lässt sich leicht vermeiden, indem Sie in Ihrem Testament entsprechend vorsorgen. Nachhaltig vererben heißt, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wen Sie auch nach Ihrem Tod unterstützen möchten und dies formgerecht und wirksam in einer testamentarischen Regelung umzusetzen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kühn berät und unterstützt Sie dabei, wie und in welcher Form Sie Ihren Nachlass, Teile davon oder konkrete Geldbeträge optimal einsetzen, um Ihr Vermögen nachhaltig wirken zu lassen und nachhaltig zu vererben.

Versorgung Ihres Haustiers im Testament regeln


Im Testament können Sie auch regeln, wie Ihr geliebtes Haustier versorgt werden soll, wenn Sie vor ihm sterben. Bei der Formulierung gibt es einige Feinheiten zu beachten, da Tiere zum Beispiel nicht erbfähig sind und deshalb nicht Erbe werden können. Mögliche Gestaltungen sind zum Beispiel, den Erben mit einer Auflage zu belasten, das Tier zu pflegen. Dies kann von einem Testamentsvollstrecker überwacht werden. Damit das Tier im Todesfall sofort versorgt wird, kann zum Beispiel mit einer sogenannten Haustierbetreuungsvollmacht einem Vertreter eines Tierschutzvereins erlaubt werden, das Tier sofort an sich zu nehmen.

Die Kanzlei für Erbrecht in Westerstede hilft Ihnen, nachhaltig zu vererben.

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